Umfassende Beratung, Suizidversuchsprävention
und professionelle Suizidhilfe in Deutschland
Schluss.Punkt
>> www.schluss-punkt.de <<
Unter dem Namen Schluss.PUNKT haben die Vereine «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» und «Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)» gemeinsam eine niederschwellige Beratungsstelle gegründet. Dabei soll Menschen, die eine Beendigung des eigenen Lebens in Betracht ziehen, ergebnisoffen und unvoreingenommen umfassende Informationen als Entscheidungsgrundlage zur Gestaltung des weiteren Lebens bis zum Lebensende vermittelt werden. Ziel dieser Beratungsstelle ist, kurzschlüssige und riskante Suizidversuche zu verringern und wohlerwogene Suizide zu ermöglichen.
Bei Schluss.PUNKT, die seit 2022 von der DGHS geführt wird, ist Suizid kein Tabu und es kann über Suizid und Suizidgedanken offen und ohne Angst vor Repressalien gesprochen werden. Die Entscheidung, seinem Leben ein Ende zu setzen, soll wohlüberlegt sein. Das bedeutet, dass alle Handlungsoptionen, deren Risiken und zu erwartenden Konsequenzen durchdacht und anschließend miteinander verglichen werden. Im Gespräch mit Schluss.PUNKT werden die dazu benötigten Informationen zur Verfügung gestellt. Dabei ist die Freitodbegleitung eine von mehreren Optionen. Denn das Wissen um die Möglichkeit einer selbstbestimmten und begleiteten Lebensbeendigung, gibt den Betroffenen Sicherheit, um in Ruhe die notwendigen Überlegungen anzustellen.
************************************************************************
§ 217 Strafgesetzbuch "geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung", somit ein Verbot fachkundiger und menschenwürdiger Beratung und Hilfe für ein selbstbestimmtes Lebensende, verstösst gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Paragraf 217 für nichtig erklärt.
Damit ist «DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben»
mit seinen Verfassungsklagen erfolgreich.
Freiheitliches, vernünftiges und juristisch fundiertes Denken
auf Basis der Menschenrechte hat obsiegt.
>> Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ein Filmbeitrag von Dilan Gropengiesser auf ZEIT ONLINE zeigt die enge Verflechtung von katholischer Kirche und deutscher Politik, welche am 10.12.2015 zu § 217 führte:
>> Paragraph 217: Das Urteil über das Recht am eigenen Tod
>> Nomenklatur für Medienschaffende
XXXXXXXXIn der Krise? Kampagne
XXxXX Besorgt um jemanden? Wie geht's dir?
XXXXXX www.reden-kann-retten.ch XXXxXXXXwww.wie-gehts-dir-ch
XXXXXXX
www.suizidpraevention-zh.ch
Forschung auf Abwegen
Begründete Zweifel an der Wissenschaftlichkeit sowie Objektivität der
Leitungsgruppe des vom Schweizerischen Nationalfonds SNF durch-
geführten Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» NFP 67
Die Schweizer Selbstbestimmungs-Organisationen gingen gemeinsam
gegen die die Missstände vor; auch auf juristischem Weg
Alle Informationen finden Sie auf der
Webseite: NFP67-Check